Veröffentlichungspflicht
Gemäß Art. 17 b Abs. 3 PfleWoqG haben wir eine Kurzfassung des Ergebnisprotokolls der Begehung unseres Wohnbereichs durch die „FQA-Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht“ zu veröffentlichen.
Das Protokoll ist hier einsehbar: